Bedingungen für die Auftragsvergabe

§1 Einleitende Bestimmungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) geben die allgemeinen Regeln für die Erbringung von Leistungen durch Punkt Drukarnia Cyfrowa Ewa Matwiejuk NIP: 5421559150 ul. Elewatorska 13 lok. 8, 15-620 Białystok, Polen (im Folgenden: Auftragnehmer) an den Auftraggeber an.

(2) Bei Abweichungen zwischen den AGB und dem Inhalt des vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages sind die Bestimmungen des Vertrages maßgebend. Dies gilt jedoch nicht für die in § 5 der AGB genannten Regelungen zur Gewährleistung.

(3) Mangels gegenteiliger Vereinbarungen unterliegen die geschlossenen Verträge dem polnischen Recht.

In Angelegenheiten, die in den AGB und im Vertrag nicht geregelt sind, gelten die allgemein auf dem Gebiet der Republik Polen geltenden Rechtsgrundsätze.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

6 Für die Zwecke der Verträge des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber gelten die folgenden Definitionen als verbindlich:

a) Partei - der Auftragnehmer oder der öffentliche Auftraggeber.

(b) Arbeitstag - jeder Tag von Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen im Hoheitsgebiet der Republik Polen.

c) Auftraggeber - eine juristische Person, die den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu Zwecken abschließt, die mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, sowie eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

d) Höhere Gewalt - ein Ereignis, das bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar und nicht abwendbar ist.

e) Vertrag - das obligatorische Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, dessen Inhalt durch die AVB und die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen gemäß § 2 der AVB bestimmt wird.

f) Produkt - eine vom Auftragnehmer hergestellte und zum Verkauf oder zur Lieferung bestimmte bewegliche Sache, die sich im aktuellen Angebot des Auftragnehmers befindet.

§2 Verdingungsordnung

1 Der Auftragnehmer bietet im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit den Verkauf von Waren und deren Lieferung an.

(2) Um einen Kauf- oder Liefervertrag abzuschließen, hat der Käufer eine Angebotsanfrage an den Unternehmer zu richten, die mindestens folgende Angaben enthält

a ) die Bezeichnung des Erzeugnisses oder der Erzeugnisse, die unter das Abkommen fallen, und ihre Menge,

(b) das vorgeschlagene Datum für die Ausführung des Auftrags und, im Falle eines Liefervertrags, die Anschrift, an die der Auftragnehmer das Produkt liefern würde.

(3) Die Angebotsanfrage ist über die E-Mail-Adresse des Auftraggebers an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers zu richten.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang der Anfrage ein Angebot mit dem von ihm vorgeschlagenen Auftragsinhalt zu unterbreiten. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Anfrage kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch mitteilen, dass es nicht möglich ist, ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer ist an die im Angebot enthaltenen Bedingungen innerhalb der im Angebot angegebenen Frist gebunden.

5 Nach Erhalt eines Angebots des Auftragnehmers kann der Auftraggeber:

(a) die Bedingungen des Angebots zu bestätigen,

(b) eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag abgeben,

c) innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang des Angebots eine Änderung des vom Auftragnehmer eingereichten Angebots einreichen, die eine neue Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Auftraggeber darstellt und dem Verfahren für den Vertragsabschluss gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt.

(6) Nach Bestätigung der Ausschreibungsbedingungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Tag der Angebotsannahme einen Vertrag zur Annahme vor, der die Bedingungen des vom Auftraggeber bestätigten Angebots inhaltlich enthält.

(7) Der Vertrag wird schriftlich durch die Unterschrift der zum Vertragsabschluss bevollmächtigten Person oder durch die Annahme des Vertragsinhalts durch den Auftragnehmer geschlossen. Der Auftraggeber unterzeichnet den Vertrag innerhalb von 3 Arbeitstagen, nachdem ihm der Vertrag vorgelegt wurde. Der Auftragnehmer unterzeichnet den Vertrag innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt des akzeptierten und unterzeichneten Vertrags durch den Auftraggeber oder er akzeptiert den Vertrag, von dem ihm ein Scan per E-Mail zugesandt wird. Zu diesem Zweck sendet der Auftragnehmer den vom Auftraggeber unterzeichneten Vertrag per Post oder Kurier an die Adresse des Auftragnehmers oder sendet einen Scan des Vertrags mit seiner Unterschrift per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist die Unterzeichnung des Vertrags durch den Auftragnehmer oder die Annahme des Inhalts des per E-Mail übermittelten Vertrags.

§3 Durchführung des Abkommens

(1) Der Auftragnehmer sichert zu, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie über alle Genehmigungen und Lizenzen verfügt, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge erforderlich sind, und dass er seine Verpflichtungen nach Treu und Glauben erfüllen wird.

(2) Der Auftraggeber hat seine Verpflichtungen aus dem Vertrag innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu erfüllen und mit dem Auftragnehmer bei der Erfüllung des Vertrags zusammenzuarbeiten.

(3) Auf Verlangen des Auftragnehmers erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Ersuchen, alle Auskünfte, die die Ausführung des Auftrags betreffen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichteinhaltung der Frist für die Vertragserfüllung, wenn diese durch höhere Gewalt oder durch mangelnde Mitwirkung des Bestellers an der Vertragserfüllung, insbesondere durch Nichtbereitstellung der für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, verursacht wird. Die Frist für die Ausführung des Vertrages wird im Verhältnis zur Dauer des Hindernisses für die Ausführung des Vertrages verlängert.

5 Seitens des Auftragnehmers wird die Verwaltung der Verträge durch folgende Stelle wahrgenommen: ..................address:

6 Der Auftraggeber benennt eine Person, die für die Ausführung des Vertrags verantwortlich ist, und gibt die E-Mail-Adresse dieser Person an.

(7) Nach Abnahme der Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Abnahmeprotokoll der vertragsgegenständlichen Produkte zur Verfügung, indem er das Abnahmeprotokoll per Post oder Kurier an die Adresse des Auftragnehmers schickt oder einen unterschriebenen Scan des Abnahmeprotokolls per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers sendet.

8 Schickt der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll nicht innerhalb der angegebenen Frist, so erkennen die Parteien übereinstimmend an, dass die Lieferung ordnungsgemäß erfolgt ist und dass der Auftraggeber keine Vorbehalte hinsichtlich der Menge und der Frist der Bestellung hat.

(9) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrages ergeben, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Auftraggeber bei der Erfüllung des Vertrages nicht mitwirkt, indem er es unter anderem unterlässt, dem Auftragnehmer die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(10) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art und Weise des Transports der vertragsgegenständlichen Produkte an die vom Auftraggeber angegebene Adresse zu wählen. Die Kosten für den Transport sind nicht im Verkaufs- oder Lieferpreis des Produkts enthalten und sind in vollem Umfang vom Kunden zu zahlen.

(11) Die beweglichen Sachen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber seine vertragliche Verpflichtung vollständig erfüllt hat, insbesondere bis zur Zahlung des gesamten im Vertrag genannten Betrages. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Produkt ab dem Zeitpunkt, an dem er es in Besitz nimmt, in einem unbeschädigten Zustand bleibt, und hat dafür keinen Anspruch auf eine Vergütung durch den Auftragnehmer.

§4 Vergütung des Auftragnehmers

1 Die Vergütung des Auftragnehmers ist auf der Grundlage einer ordnungsgemäß ausgestellten Umsatzsteuerrechnung und innerhalb der darin angegebenen Frist zu zahlen.

(2) Der Auftragnehmer kann im Vertrag die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von bis zu 50% des Auftragswerts bis zu einem von ihm festgelegten Zeitpunkt festlegen.

(3) Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Zu der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung, die im Vertrag als Nettobetrag angegeben ist, wird die Mehrwertsteuer in der Höhe hinzugerechnet, die sich aus den auf dem Gebiet der Republik Polen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

5 Die Zahlung des Entgelts erfolgt in polnischen Zloty oder in Euro nach Umrechnung des Wertes gemäß dem durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Erwerber.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vorlage des in § 3 Abs. 7 der AGB genannten Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber oder bei unwirksamem Ablauf der dort genannten Frist eine Umsatzsteuerrechnung zu stellen.

7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Umsatzsteuerrechnung elektronisch zu übermitteln und erklärt, dass sie nicht vom Auftragnehmer unterzeichnet werden muss.

§5 Garantie und Gewährleistung

1 Der Auftragnehmer liefert die bestellten Produkte entsprechend dem Inhalt des geschlossenen Vertrages.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die bestellten Produkte frei von Sachmängeln sind und ob sie in Menge und Art dem geschlossenen Vertrag entsprechen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Auftragnehmer per E-Mail an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse des Auftragnehmers eine Erklärung über das Vorhandensein von Sachmängeln und die Übereinstimmung des Produkts mit dem Vertrag übermitteln.

Das Versäumnis, dem Auftragnehmer eine Erklärung in der in §5(2) der AGB genannten Art und Weise und innerhalb der dort genannten Frist abzugeben, wird von den Parteien als Erklärung des Auftraggebers über die Abwesenheit von Sachmängeln an der Ware und deren Übereinstimmung mit dem Vertrag ausgelegt.

(4) Die Erklärung des Auftraggebers in der in § 5 (2) oder (3) der AGB genannten Weise entbindet den Auftragnehmer von der Haftung für Sachmängel der Gegenstände und deren Nichtübereinstimmung mit dem abgeschlossenen Vertrag sowie von den Kosten für die Abtrennung und den Wiederanschluss des Gegenstandes, wenn dieser mit anderen Gegenständen verbunden wurde, für den Fall, dass er durch einen neuen Gegenstand ersetzt oder repariert werden muss.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt für die von ihm hergestellten Produkte eine Garantie für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Sache an den Auftraggeber.

6 Zur Ausübung der Gewährleistungsrechte hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung des Produktfehlers eine Reklamation per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

(7) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reklamation innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang zu bearbeiten.

(8) Ist die Reklamation berechtigt, so hat der Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung der Berechtigung der Reklamation das Produkt zu reparieren oder durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen. Die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der Sache, einschließlich der Kosten für die Lieferung des Produkts an den Kunden, gehen zu Lasten des Kunden.

(9) Wird die Sache (das Produkt) durch eine neue ersetzt, beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Sache ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer neu zu laufen.

(10) Die in den AGB genannten Gewährleistungsbedingungen schließen die Anwendung des allgemein geltenden Gewährleistungsrechts aus, soweit dies in den AGB geregelt ist.

11 Die Vertragsparteien vereinbaren, die vertragliche Gewährleistungshaftung des Auftragnehmers auszuschließen.

§6 Probelauf, Probe.

(1) Der Auftraggeber kann im Vertrag festlegen, dass der Auftragnehmer ihm eine Probecharge oder ein Muster der vertragsgegenständlichen Produkte zum Zwecke der Prüfung auf Abwesenheit von Sachmängeln und auf Übereinstimmung der bestellten Produkte mit dem Vertrag zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer mit, in welcher Menge und von welchem Erzeugnis ihm das Muster oder die Probecharge vom Auftragnehmer geliefert wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Probecharge gelieferten Produkte unverzüglich in dem in § 6 Abs. 1 der AGB genannten Umfang zu prüfen und dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung der Probecharge eine Erklärung über die Übereinstimmung der Produkte mit dem geschlossenen Vertrag und das Fehlen von Sachmängeln am Produkt vorzulegen.

(3) Wird festgestellt, dass die in der Probecharge gelieferten Produkte frei von Sachmängeln sind und dem abgeschlossenen Vertrag entsprechen, so verliert der Käufer seine Gewährleistungsrechte für die übrigen an den Käufer im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags gelieferten Produkte, sofern die Qualität der an den Käufer gelieferten Produkte nicht schlechter ist als die der in der Probecharge oder des Produktmusters gelieferten Produkte.

(4) Erweist sich ein Muster oder eine Musterserie als nicht vertragsgemäß oder mit Sachmängeln behaftet, kann der Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach Feststellung der Nichtvertragsgemäßheit oder des Vorliegens von Sachmängeln vom Vertrag zurücktreten.

(5) Gibt der Auftragnehmer keine Erklärung in der in § 6(2) der AGB genannten Art und Weise und innerhalb der dort genannten Frist ab, so gilt dies als Erklärung des Bestellers, dass die Gegenstände frei von Sachmängeln und vertragsgemäß sind.

(6) Die Kosten für die Herstellung und Lieferung einer Probecharge oder eines Produktmusters an den Käufer gehen zu dessen Lasten.

§7 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte und Ansprüche des Auftragnehmers an den vom Auftragnehmer geschaffenen Produkten verbleiben in seinem Eigentum und werden durch den abgeschlossenen Vertrag nicht, auch nicht teilweise, auf den Auftraggeber übertragen.

Werden durch das hergestellte Produkt in irgendeiner Weise Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte an Entwürfen, Warenmustern und Endprodukten verletzt, so trägt der Käufer die volle Verantwortung.

Der Käufer erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Inhaber des Urheberrechts am Vertragsgegenstand ist und ihm nicht bekannt ist, dass der Vertragsgegenstand Gegenstand von Ansprüchen Dritter ist.

§8 Schutz personenbezogener Daten

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzvorschriften, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), im Folgenden: "RODO", und dem Gesetz vom 10. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten zu schützen.

(2) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur in dem Umfang und zu dem Zweck verarbeiten, der für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

(3) Für den Fall, dass eine Weiterverarbeitung der ihm anvertrauten personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer nicht mehr erforderlich ist, insbesondere nach Durchführung oder Beendigung des Auftrags, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die personenbezogenen Daten von allen seinen IKT-Systemen und sonstigen Trägern dauerhaft zu löschen.

4 Der Auftraggeber hat das Recht, zu überprüfen, ob der Auftragnehmer die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten einhält.

(5) Die Vertragsparteien erklären, dass die personenbezogenen Daten der Vertreter der Vertragsparteien und die persönlichen Kontaktdaten ihrer Angestellten und Mitarbeiter, die während der Laufzeit des Abkommens in irgendeiner Weise miteinander geteilt werden, im Rahmen des berechtigten Interesses der Vertragsparteien übermittelt werden. Zu den ausgetauschten personenbezogenen Daten gehören: Name, offizielle Position, offizielle E-Mail-Adresse und offizielle Telefonnummer. Jede Vertragspartei ist für die im Rahmen des Abkommens ausgetauschten personenbezogenen Daten verantwortlich. Jede Vertragspartei verpflichtet sich daher, im Namen der anderen Vertragspartei allen Personen, deren personenbezogene Daten sie weitergegeben hat, die in Artikel 14 der BSB genannten Informationen zur Verfügung zu stellen.

(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Personen, deren Daten er dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, mit der Informationsklausel des Auftraggebers über die Verarbeitung personenbezogener Daten vertraut zu machen. Die gleiche Verpflichtung obliegt dem Auftraggeber.